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SGBdigital - Kommentar |
Kontakt/Bestellung |
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Hrsg. v. Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz |
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CD-ROM, Print + CD-ROM |
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Verlag :: Publisher |
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Systemvoraussetzungen :: System requirements |
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CD-ROM Einzelplatz / Single user 58,62 EUR 84,48 EUR 127,59 EUR 84,48 EUR 144,83 EUR 144,83 EUR 84,48 EUR 84,48 EUR 84,48 EUR 127,59 EUR 84,48 EUR 84,48 EUR Updates nach Bedarf Mehrplatz/Netzwerk / Multi user/Network Preise auf Anfrage / Prices on request Print + CD-ROM Preise auf Anfrage / Prices on request |
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*Der Preis versteht sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und Versandspesen. |
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ISBN 3-503-08772-9 (SGB I, Einzelbezug) 3-503-08771-0 (SGB I, Fortsetzungsbezug) 3-503-08775-3 (SGB II, Einzelbezug) 3-503-08774-5 (SGB II, Fortsetzungsbezug) 3-503-08779-6 (SGB III, Einzelbezug) 3-503-08778-8 (SGB III, Fortsetzungsbezug) 3-503-08783-4 (SGB IV, Einzelbezug) 3-503-08782-6 (SGB IV, Fortsetzungsbezug) 3-503-08786-9 (SGB V, Einzelbezug) 3-503-08785-0 (SGB V, Fortsetzungsbezug) 3-503-08788-5 (SGB VI, Einzelbezug) 3-503-08788-5 (SGB VI, Fortsetzungsbezug) 3-503-08792-3 (SGB VII, Einzelbezug) 3-503-08791-5 (SGB VII, Fortsetzungsbezug) 3-503-08796-6 (SGB VIII, Einzelbezug) 3-503-08795-8 (SGB VIII, Fortsetzungsbezug) 3-503-08799-0 (SGB IX, Einzelbezug) 3-503-08798-2 (SGB IX, Fortsetzungsbezug) 3-503-09002-9 (SGB X, Einzelbezug) 3-503-09001-0 (SGB X, Fortsetzungsbezug) 3-503-09005-3 (SGB XI, Einzelbezug) 3-503-09004-5 (SGB XI, Fortsetzungsbezug) 3-503-09009-6 (SGB XII, Einzelbezug) 3-503-09008-8 (SGB XII, Fortsetzungsbezug) |
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Bestellnummer bei digento :: digento order number |
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Verlagsinformation :: Publisher's information Sozialgesetzbuch I: Allgemeiner Teil, Kommentar Bandherausgeber: Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M. (EHI) Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht in München Kommentar von Katrin Fastabend, Richterin am Bundesverfassungsgericht; Bernd Häusler, Rechtsanwalt; Dr. Karl Hauck, Ministerialrat a. D.; Dr. Jutta Lebich, Rechtsanwältin; Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität Bielefeld; Regierungsdirektor Dr. Robert Steinbach, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Die CD-ROM zum SGB I bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Der Allgemeine Teil enthält die Regelungen, die zur Vereinfachung der Sozialrechtsordnung und ihrer besseren Transparenz den einzelnen Sozialleistungsbereichen vorangestellt werden können. Sie legen zugleich den Gegenstandsbereich des Sozialgesetzbuchs verbindlich fest und bilden damit die Grundlage für das gesamte SGB. Sozialgesetzbuch II: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kommentar Bandherausgeber: Dr. Thomas Voelzke, Richter am Bundessozialgericht Kommentar von Dietrich Hengelhaupt, Richter am Landessozialgericht; Stefan Kahlhorn, Richter am Verwaltungsgericht; Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Fachbereich Sozialwesen; Imme Müller, Oberregierungsrätin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit; Leandro Valgolio, Richter am Landessozialgericht und Dr. Thomas Voelzke, Richter am Bundessozialgericht Die CD-ROM zum SGB II bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Allgemein bezweckt das SGB II die Aktivierung bedürftiger Personen mit dem Ziel ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben. Aber auch für erwerbsfähige Hilfebedürftige haben sich seit dem 1. Januar 2005 völlig neue Regelungen ergeben. Das im Wesentlichen seit dem 1. Januar 2005 in Kraft befindliche SGB II stellt quasi das Herzstück der sog. Hartz-Reformen dar. Sozialgesetzbuch III: Arbeitsförderung, Kommentar Bandherausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Noftz, Präsident des Landessozialgerichts a.D., Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Kommentar von Renate Daumann, Richterin am Sozialgericht; Prof. Dr. Ruprecht Großmann, Präsident des Landessozialgerichts a. D.; Dietrich Hengelhaupt, Richter am Landessozialgericht; Jens Kaltenstein, Richter am Landessozialgericht; Hans Arno Petzold, Rechtsanwalt; Olaf Rademacker, Richter am Sozialgericht; Astrid Radüge, Richterin am Sozialgericht; Thomas Rutz, Richter am Landessozialgericht; Hinnerk Timme, Richter am Landessozialgericht; Leandro Valgolio, Richter am Landessozialgericht; Dr. Thomas Voelzke, Richter am Bundessozialgericht Die CD-ROM zum SGB III bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Mit Wirkung ab 1. Januar 1998 wurde das Recht der Arbeitsförderung in das SGB als Drittes Buch eingeordnet. Mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz erlebte die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und dem Arbeitsförderungsgesetz wiederholt Kodifikationen dieser für die soziale Sicherheit bedeutsamen Rechtsmaterie. Sozialgesetzbuch IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, Kommentar Bandherausgeber: Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht; Kommentar von Dr. Gero-Falk Borrmann, Erster Direktor LVA Baden-Württemberg; Renate Freund, Ministerialrätin im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung; Günter Graeff, Ministerialrat a.D.; Roland Klattenhoff, Oberamtsrat im Bundesministerium der Justiz; Dr. Robert Steinbach, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung; Gerhard Sehnert, Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen; Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Die CD-ROM zum SGB IV bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Das SGB IV wurde auf die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung beschränkt. Damit wurde einerseits dem großen Umfang des Sozialversicherungsrechts im Vergleich zu anderen Sozialleistungsbereichen des SGB Rechnung getragen, andererseits den strukturellen Unterschieden u.a. gegenüber dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Sozialgesetzbuch V: Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar Bandherausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Noftz, Präsident des Landessozialgerichts a. D., Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Kommentar von Wolfgang Engelhard, Richter am Landessozialgericht; Werner Gerlach, Vorstandsvorsitzender der AOK i.e.R.; Dr. Barbara Hohnholz, Richterin am Sozialgericht, Angelika Huck, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung; Dr. Harald Klückmann, Richter am Landessozialgericht; Dr. Andreas Kranig, Hauptabteilungsleiter im Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften; Dr. Wolfgang Noftz, Präsident des Landessozialgerichts a. D., Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Reinhard Steege, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht und Wilfried Vahldiek, Richter am Landessozialgericht a. D. Die CD-ROM zum SGB V bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zum Rechtsbereich der Sozialversicherung und ist deren ältester Versicherungszweig. Sie erbringt Leistungen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Besserung der Gesundheit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit. Die GKV hat seit ihrem Bestehen grundlegende Strukturreformen erfahren. Sozialgesetzbuch VI: Gesetzliche Rentenversicherung, Kommentar Bandherausgeber: Dr. Franz Terdenge, Richter am Bundessozialgericht; Kommentar von Ministerialrat Udo Diel, Ministerialrat im Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen; Hugo Finke, Abteilungsleiter i. R. bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; Peter Kamprad, Leitender Verwaltungsdirektor bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen; Roland Klattenhoff, Oberamtsrat im Bundesministerium der Justiz; Dr. Renate Martin, Richterin am Landessozialgericht Berlin; Helmut Stahl, Verwaltungsdirektor beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger; Dr. Franz Terdenge, Richter am Bundessozialgericht Die CD-ROM zum SGB VI bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gehört wie die Krankenversicherung zum Rechtsbereich der Sozialversicherung und ist nach Sicherungsziel, Versichertenzahl und Finanzvolumen deren bedeutendster Versicherungszweig. Geänderte demographische und ökonomische Rahmenbedingungen machten eine Strukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich, um die gehalts- und beitragsbezogene Rente auch für die Zukunft zu sichern. Mit dem Inkrafttreten dieser Reform am 1. Januar 1992 wurde gleichzeitig das Rentenrecht in das SGB als SGB VI eingeordnet. Sozialgesetzbuch VII: Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar Bandherausgeber: Wolfgang Keller, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Kommentar von Dr. Manfred Benz, Leitender Verwaltungsdirektor der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten; Dieter Freischmidt, Ministerialrat a.D.; Günter Graeff, Ministerialrat a. D.; Wolfgang Keller, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Dr. Andreas Kranig, Hauptabteilungsleiter Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften; Jürgen Nehls, Leitender Verwaltungsdirektor a. D. der Holz-Berufsgenossenschaft; Jürgen Riebel, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Dr. Wolfgang Römer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Norddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft Die CD-ROM zum SGB VII bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Anders als im Dritten Buch der RVO ist im SGB VII die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr in die Versicherungszweige "Allgemeine Unfallversicherung", "Landwirtschaftliche Unfallversicherung" und "See-Unfallversicherung" gegliedert. Die Beseitigung dieser Dreiteilung, die der Transparenz des Unfallversicherungsrechts abträglich war und auch gesellschaftspolitisch überholt ist, war die bedeutendste Neuerung in der Gliederung der Unfallversicherung, die im Vergleich zu den übrigen Sozialleistungsbereichen nur wenigen Änderungen unterworfen ist. Sozialgesetzbuch VIII: Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar Bandherausgeber: Axel Stähr, Senatsrat in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Berlin Kommentar von Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Prof. Dr. Cornelia Bohnert, Professorin an der Katholischen Fachhochschule Berlin; Dr. Michael Greßmann, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz; Christian Grube, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht und Lehrbeauftragter für Sozialrecht an der Universität Hamburg; Prof. Dr. Volker Neumann, Humboldt-Universität zu Berlin; Wolfgang Rombach, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung; Axel Stähr, Senatsrat in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Berlin Die CD-ROM zum SGB VIII bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Prävention ist das Anliegen des SGB VIII. Nicht erst eingreifen, wenn das Kind bereits gefährdet ist. Die Kinder- und Jugendhilfe soll die Förderung und Entwicklung junger Menschen unterstützen. Artikel 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das mit Wirkung ab 1. Januar 1991 als Achtes Buch Eingang in das Sozialgesetzbuch gefunden hat, regelt die Grundlagen und nähere Ausgestaltung der Jugendhilfe völlig neu. Die Lücken im Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe, namentlich im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern, werden kontinuierlich geschlossen. Sozialgesetzbuch IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Kommentar Bandherausgeber: Peter Masuch, Richter am Bundessozialgericht Kommentar von Birgitta Brodkorb, Oberregierungsrätin, Diplomverwaltungswirtin; Bernd Götze, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht; Jürgen Griebeling, Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht; Peter Masuch, Richter am Bundessozialgericht; Dr. Dagmar Oppermann, Richterin am Landessozialgericht; Dr. Egbert Schneider, Richter am Sozialgericht; Claudia Schröder, Leitende Regierungsdirektorin; Dr. Bernd Schütze, Vizepräsident des Sozialgerichts; Rainer Seidel, Landesverwaltungsdirektor a. D. Die CD-ROM zum SGB IX bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Nach mehreren vergeblichen Anläufen und kontrovers geführter Diskussion unter ungewöhnlich umfassender Beteiligung aller Interessengruppen ist die Aufnahme des 9. Buches in das SGB gelungen. Die über 6 Mio. schwerbehinderten Menschen in Deutschland erhalten seit dem 1. Juli 2001 mehr Rechte und mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung. Sie sollen insbesondere die Beratung aus einer Hand nutzen können, indem gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger geschaffen werden. Sozialgesetzbuch X: Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Kommentar; Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehung zu Dritten, Kommentar Bandherausgeber: Dr. Klaus Vogelgesang, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D. Kommentar von Renate Freund, Ministerialrätin im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung; Dieter Freischmidt, Ministerialrat a.D. im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung; Jörg Littmann, Richter am Landessozialgericht Schleswig-Holstein; Jürgen Nehls, Leitender Verwaltungsdirektor a. D. Holz-Berufsgenossenschaft; Georg Recht, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung; Wolfgang Rombach, Ministerialrat und Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung; Gerhard Sehnert, Referent Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen; Dr. Robert Steinbach, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und Dr. Klaus Vogelgesang, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D. Die CD-ROM zum SGB X bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Die historisch bedingte Trennung zwischen SGB X 1,2 einerseits sowie SGB X 3 andererseits wurde zwischenzeitlich aufgegeben. Das SGB X enthält nunmehr alle das Verwaltungsverfahren und den Schutz der Sozialdaten betreffenden Gesetzesnovellierungen sowie die wesentlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten. Sozialgesetzbuch XI: Soziale Pflegeversicherung, Kommentar Bandherausgeber: Dr. Siegfried Wiesner, Präsident des Landessozialgerichts a. D. Kommentar von Jürgen Didong, Vizepräsident des Sozialgerichts; Dr. Sonja Mühlenbruch, Wissenschaftliche Assistentin; Axel Wagner, Richter am Landessozialgericht, Heidi Rehberg, Richterin am Sozialgericht; Gerald Orthen, Rechtsanwalt; Dr. Siegfried Wiesner, Präsident des Landessozialgerichts a. D. Die CD-ROM zum SGB XI bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Wichtigstes Ziel der 1974 einsetzenden öffentlichen Diskussion um eine Verbesserung der Absicherung des Pflegefallrisikos war es, die lückenhaften, quantitativ und qualitativ unzureichenden Regelungen durch eine generelle Regelung, die alle Fälle der Pflegebedürftigkeit erfasst und eine ausreichende Pflegehilfe gewährleistet, zu ersetzen. Umstritten war dabei der Weg, wie dieses Ziel am besten zu erreichen und nicht zuletzt zu finanzieren ist. Das Pflegeversicherungsgesetz als Elftes Buch des SGB ist grundsätzlich zum 1. Januar 1995 in Kraft getreten. Sozialgesetzbuch XII: Sozialhilfe, Kommentar Bandherausgeber: Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Fachbereich Sozialwesen Kommentar von Prof. Dr. Johannes Falterbaum, Berufsakademie Heidenheim; Prof. Dr. Thomas Klie, Ev. Fachhochschule Freiburg; Prof. Dr. Erika Lücking, Richterin am Verwaltungsgericht, Evangelische Fachhochschule Berlin; Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel; Prof. Dr. Volker Neumann, Humboldt-Universität Berlin, Prof. Dr. Volker Schlette, Richter am Verwaltungsgericht apl. Professor an der Georg-August-Universität Göttingen, Dr. Thomas Voelzke, Richter am Bundessozialgericht Die CD-ROM zum SGB XII bietet Ihnen komprimierte Fachkompetenz: Aktuelle Gesetzestexte, fundierte Kommentierungen, Entscheidungshilfen sowie sozial- und rechtspolitische Entwicklungen haben Sie komfortabel im digitalen Zugriff. Die Bedienung des Programms ist denkbar einfach. Treffer werden sekundenschnell angezeigt. Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell. Regelmäßige Updates werden Ihnen online zum Download zur Verfügung gestellt. Noch schneller geht es kaum. Seit Januar 2005 wird die Sozialhilfe im SGB XII geregelt. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB ist das Bundessozialhilfegesetz im neuen SGB XII, das zugleich die Grundsicherung im Alter umfasst, aufgegangen. Kennzeichen des neuen Sozialhilferechts ist sein veränderter gesetzlicher Aufbau, der Ausbau aktivierender Handlungsinstrumente und die weitgehende Umstellung der Lebensunterhaltssicherung auf ein System von Pauschalleistungen. |
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